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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Autohaus Habinghorst
für den Neuwagenverkauf

I. Vertragsschluß

1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.

1.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Preise

1.1 Der Preis des Kraftfahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

1.2 Ändert der Hersteller im Ausland nach Vertragsabschluß die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug oder erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist der Verkäufer berechtigt bei einer Lieferzeit von mindestens 4 Monaten den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung oder um die erhöhte Mehrwertsteuer entsprechend anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um mehr als 5%, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

III. Zahlung

3.1 Bei Bestellung bzw. spätestens bei Zugang der Auftragsbestätigung sind mindestens 10% des Kaufpreises als Anzahlung fällig.

3.2 Der restliche Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

3.3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat bargeldlos zu erfolgen. Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache möglich.

a) Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.

b) Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck)

3.4 Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung

4.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

4.2 Der Käufer kann 2 Monate nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 10 Tagen zu liefern.

Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollte eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht möglich sein, sind wir nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, sondern nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten First zu liefern verändern die in diesem Abschnitt genannten Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

4.3 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist aus Ziffer 4.2 ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag per Einschreiben zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises und bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der geleisteten Anzahlung.

4.4 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

V. Abnahme

1.1 Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

1.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

1.3 Die Lieferung und Abnahme erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz des Verkäufers.

VI. Garantie

5.1 Die Fa. Autohaus Habinghorst verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜVAbnahme auszuliefern und bei Auslieferung oder unmittelbar danach eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Garantieheft zu übergeben.

5.2 Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers.

VII. Verschiedenes

Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.

Stand: 07/2006

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